1. Ausstellervertrag
1.1 Mit der Standanmeldung gemäß Ausschreibung bietet der Messeteilnehmer den Abschluss eines Ausstellervertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Ausstellervertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Messeteilnehmer zustande.
1.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung der Messe für den Messezeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung/Rechnung. Eigene Beschreibungen anderer Leistungsträger sind nicht maßgeblich. Es besteht Wandpflicht.
2. Leistungen und Zahlung: Der Messeveranstalter ist berechtigt, einzelne Leistungen aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen zu ändern. Über Leistungsänderungen wird der Messeveranstalter den Messeteilnehmer/Aussteller unverzüglich informieren. Die Zahlung hat bei der Zahlungsart Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der Rechnung bzw. des Angebotes (erst nach Bestätigung der Ausstelleranmeldung aufgrund des bereits zugesandten Angebotes) zu erfolgen, Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
3. Rücktritt durch den Messeteilnehmer/Aussteller. Der Aussteller kann jederzeit vor Beginn der Messe von der Teilnahme an der Messe zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei einem Rücktritt ab dem 7. Tag bis zum letzten Werktag vor Messebeginn ist keine Rückerstattung möglich. Bei Abschluss eines Ausstellervertrags ist der Gesamtbetrag innerhalb von zwei Wochen nach der Messe fällig. Die Firma „Mindful Archery EF“ ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (sofern kein Ersatzmesseteilnehmer gestellt wird) in Prozent der auf den Aussteller/Messeteilnehmer entfallenden Ausstellergebühr wie folgt berechnet wird (allfällige Änderungen der Rückzahlungsmodalitäten können online vorgenommen werden und gelten auch rückwirkend für das laufende Jahr):
3.1 Bei Rücktritt (bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis) – vom 90. bis zum 60. Tag vor Messebeginn 50 %, – vom 59. bis zum 40. Tag vor Messebeginn 65 %, – vom 39. bis zum 20. Tag vor Messebeginn 75 %, – vom 19. bis zum letzten Werktag vor Messebeginn 100 %, – am Tag des Messebeginns, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Messebeginn ebenfalls 100 %.
4. Die Firma „Mindful Archery EF“ ist berechtigt, bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (im Einzelfall zu benennen) (z.B. Mangel an Messeteilnehmern) die Messe bis 30 Tage vor Messebeginn abzusagen. Eine bereits von einem Aussteller gezahlte Gebühr wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
5.1 Wird die Durchführung der Messe nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Ausstellervertrag zurücktreten. Im Falle der Kündigung vor Beginn der Messe erhält der Aussteller die entrichtete Ausstellergebühr unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Firma „Mindful Archery EF“ eine Vergütung verlangen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Firma „Mindful Archery EF“ eine Vergütung verlangen.
5.2 Treten die vorgenannten Umstände nach Beginn der Messe ein, kann der Ausstellervertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Firma „Mindful Archery EF“ die sich aus der Vertragsauflösung ergebenden Maßnahmen ergreifen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Firma „Mindful Archery EF“ Anspruch auf eine Entschädigung für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Dienstleistungen.
6. Haftung
6.1 Die Firma „Mindful Archery EF“ haftet nicht für Personenschäden. Der übliche Messebetrieb ist bei der Hkk-Versicherung versichert.
6.2 Für sonstige Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Personenschäden, die ihre Ursache in einer Handlung eines Messeteilnehmers oder Messebesuchers haben, haftet die Firma „Mindful Archery EF“ nicht (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung). Liegt die Ursache in einer Handlung eines Dritten, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.
7. Etwaige Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch während des laufenden Jahres rückwirkend vorgenommen werden.
8. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
8.1 Diese Bedingungen gelten, soweit in den einzelnen Ausstellerverträgen keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden.
8.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeicherte personenbezogene Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
8.3 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Freiburg.
Mindful Archery EF
Inh. Klemens Schmelter
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